Betriebsanalysen

Betriebsanalysen – wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Compliance im Gesundheitswesen.

Betriebsanalysen schaffen Transparenz über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Unternehmen im Gesundheitswesen und bilden eine fundierte Grundlage für unternehmerische, rechtliche und strategische Entscheidungen. Im Rahmen unserer Analysen beurteilen wir Ertrags- und Kostenstrukturen, Leistungs- und Prozesskennzahlen sowie Auslastungs- und Effizienzparameter unter Berücksichtigung der jeweiligen versorgungs-, vergütungs- und berufsrechtlichen Rahmenbedingungen.

ANALYSE­ANLÄSSE

Wann wird eine Betriebsanalyse erforderlich?

Der jeweilige Anlass bestimmt Analysetiefe und Fragestellung, deshalb würdigen wir ihn in jedem Gutachten sorgfältig.

Existenzgründungen

Vor der Gründung einer Praxis, eines Zentrums oder einer sonstigen Einrichtung im Gesundheitswesen verlangen finanzierende Banken regelmäßig einen tragfähigen Businessplan mit realistischer Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau. Standardisierte Planzahlen werden der Komplexität der jeweiligen Fachrichtung und des Standorts selten gerecht.

Wir haben unter anderem den Businessplan für die Gründung einer plastisch-chirurgischen Praxis für eine potenziell finanzierende Bank beurteilt, mit Fokus auf realistische Auslastungsannahmen und eine belastbare Kapitaldienstfähigkeit.

Investitions- und Expansionsvorhaben

Ob Standorterweiterung, Anschaffung medizintechnischer Großgeräte oder Aufbau eines weiteren Praxis- oder Klinikstandorts: Investitionsentscheidungen setzen eine fundierte Einschätzung der zusätzlichen Ertrags- und Kostenwirkungen sowie der erforderlichen Auslastung voraus.

Unsere Analysen zeigen auf, unter welchen strukturellen und regulatorischen Voraussetzungen sich ein Vorhaben nachhaltig wirtschaftlich trägt.

Restrukturierungen & Sanierungen

Bei rückläufiger Ertragslage oder angespannter Liquidität ist die objektive Einschätzung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit Grundlage für die Entscheidung über Fortführung, Restrukturierung oder Sanierung. Wir analysieren Ertrags-, Kosten- und Leistungsstruktur und zeigen wirtschaftliche Handlungsoptionen auf.

Auch gegenüber Kreditgebern und Gesellschaftern schafft eine unabhängige Betriebsanalyse eine belastbare Verhandlungsgrundlage.

Steuerliche Anlässe

Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschauen dienen auch als Nachweis gegenüber Finanzbehörden, etwa im Rahmen einer Steuerstundungsprüfung, wenn ein Steuerpflichtiger die vorübergehende wirtschaftliche Belastung durch eine Steuerzahlung glaubhaft machen muss.

Wir haben unter anderem eine Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau im Rahmen einer Steuerstundungsprüfung eines niedergelassenen Kardiologen für ein Finanzamt erstellt.

Kooperative Gestaltungen & Compliance

Kooperations-, Miet-, Dienstleistungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen Leistungserbringern im Gesundheitswesen müssen fremdüblich ausgestaltet sein, insbesondere unter Berücksichtigung der §§ 299a und 299b StGB. Wir prüfen die wirtschaftliche Angemessenheit anhand objektiver Markt- und Vergleichsmaßstäbe.

Beispiele aus unserer Praxis: die Drittvergleichsfähigkeit des Outsourcings einer Klinikhauptabteilung an eine niedergelassene HNO-Praxis, die Fremdvergleichsfähigkeit von Honorararztmodellen zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten sowie die Nutzungsüberlassung eines Röntgengeräts durch eine Hausarztpraxis an kooperierende Orthopäden.

Compliance-Prüfungen für Berater & Rechtsanwälte

Wir unterstützen Rechtsanwälte und Berater bei betriebswirtschaftlichen Compliance-Fragestellungen, z. B. bei der Prüfung geplanter Kooperationsstrukturen vor deren Umsetzung. Unsere betriebswirtschaftliche Beurteilung liefert eine belastbare Grundlage für die rechtliche Bewertung möglicher Antikorruptionsrisiken.

Wir haben unter anderem eine Compliance-Analyse zur Errichtung eines Weiterbildungsverbundes zwischen einer Klinik und einem MVZ erstellt.

ANALYSE­BEREICHE

Was wir betriebswirtschaftlich beurteilen ... 

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit von Unternehmen, beispielsweise im Zusammenhang mit Existenzgründungen, Investitions- und Expansionsvorhaben, Restrukturierungen oder Sanierungen.

Ziel ist die objektive Einschätzung, ob ein nachhaltiger wirtschaftlicher Betrieb unter den gegebenen strukturellen und regulatorischen Voraussetzungen realistisch darstellbar ist und welche wirtschaftlichen Chancen und Risiken bestehen.

FREMDÜBLICHKEIT &
COMPLIANCE

Wir unterstützen Unternehmen, Berater und Rechtsanwälte bei betriebswirtschaftlichen Compliance-Fragestellungen.

Einen Schwerpunkt bildet die Prüfung kooperativer Gestaltungen im Hinblick auf die Fremdüblichkeit wirtschaftlicher Vorteile und Vergütungen unter besonderer Berücksichtigung der §§ 299a und 299b StGB. Hierzu analysieren wir insbesondere Kooperations-, Miet-, Dienstleistungs- und Vergütungsvereinbarungen sowie deren wirtschaftliche Angemessenheit anhand objektiver Markt- und Vergleichsmaßstäbe. Unsere betriebswirtschaftliche Beurteilung liefert eine belastbare Grundlage für die Bewertung möglicher Antikorruptionsrisiken.

Kooperationsformen im Fokus

Wir analysieren die wirtschaftliche Angemessenheit der unterschiedlichsten vertraglichen Gestaltungen zwischen Leistungserbringern.

  • Kooperationsvereinbarungen zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten
  • Mietvereinbarungen für Praxis-, Klinik- und Geräteflächen
  • Dienstleistungsvereinbarungen, z. B. Outsourcing und Honorararztmodelle
  • Vergütungsvereinbarungen und Nutzungsüberlassungen

Maßstab: objektiver Marktvergleich

Die betriebswirtschaftliche Angemessenheit wird anhand objektiver Markt- und Vergleichsmaßstäbe beurteilt, nicht anhand vertraglicher Wunschvorstellungen.

  • Marktübliche Mieten, Honorare und Vergütungssätze als Vergleichsmaßstab
  • Abgleich von Leistung und Gegenleistung auf wirtschaftlicher Grundlage
  • Abgrenzung zu unzulässigen Zuweisungs- und Zuführungsanreizen
  • Belastbare Grundlage für die Bewertung von Antikorruptionsrisiken

ENTSCHEIDEND: OBJEKTIVE MARKT- UND VERGLEICHSMASSSTÄBE

Unsere betriebswirtschaftliche Beurteilung liefert Rechtsanwälten und Beratern eine belastbare Grundlage, um die Fremdüblichkeit kooperativer Gestaltungen im Hinblick auf die §§ 299a und 299b StGB rechtlich einzuordnen.

NACHVOLL­ZIEHBARE GUTACHTEN

Qualität zeigt sich in der
Nachvollziehbarkeit der Herleitung.

Unsere Betriebsanalysen verbinden betriebswirtschaftliche Präzision mit fundierter Branchenkenntnis und einer transparenten Methodik. Sie schaffen belastbare Entscheidungsgrundlagen für Unternehmer, Investoren, Rechtsanwälte, Gerichte und Behörden und leisten einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen und rechtlichen Absicherung unternehmerischer Entscheidungen.

Aktuelle Beispiele aus unserer gutachterlichen Tätigkeit:

  • Beurteilung eines Businessplanes für die Gründung einer plastisch-chirurgischen Praxis für eine potenziell finanzierende Bank
  • Analyse der Drittvergleichsfähigkeit des Outsourcings einer Klinikhauptabteilung an eine niedergelassene HNO-Praxis
  • Einschätzungen der Fremdvergleichsfähigkeit von Honorararztmodellen zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten
  • Beurteilung der Nutzungsüberlassung eines Röntgengeräts durch eine Hausarztpraxis an kooperierende Orthopäden
  • Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau im Rahmen einer Steuerstundungsprüfung eines niedergelassenen Kardiologen für ein Finanzamt
  • Compliance-Analyse zur Errichtung eines Weiterbildungsverbundes zwischen einer Klinik und einem MVZ

FAQ

Häufig gestellte Fragen zu
Betriebsanalysen.

Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns – vertraulich und unverbindlich.

Was leistet eine Betriebsanalyse?

Sie schafft Transparenz über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Betriebs im Gesundheitswesen und bildet die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen. Analysiert werden Ertrags- und Kostenstruktur, Leistungs- und Prozesskennzahlen sowie Auslastungs- und Effizienzparameter.

Wann ist eine Betriebsanalyse angezeigt?

Typische Anlässe sind Existenzgründungen, Investitions- und Expansionsvorhaben, Restrukturierungen und Sanierungen, steuerliche Anlässe, kooperative Gestaltungen sowie Compliance-Prüfungen für Berater und Rechtsanwälte.

Was umfasst der Compliance- und Fremdvergleichsteil?

Im Fokus stehen Drittvergleichsfähigkeit und Fremdüblichkeit – insbesondere die Angemessenheit von Vergütungen und Leistungsbeziehungen. Damit lassen sich Gestaltungen im Hinblick auf antikorruptionsrechtliche Vorgaben (§§ 299a, 299b StGB) beurteilen.

Für wen erstellen Sie Betriebsanalysen?

Für Inhaber und Träger als Entscheidungsgrundlage sowie für Berater und Rechtsanwälte, die eine unabhängige wirtschaftliche Beurteilung benötigen. Die Analyse bleibt dabei stets neutral und einzelfallbezogen.

Worin unterscheidet sich die Analyse von einer Bewertung?

Die Betriebsanalyse beurteilt die laufende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Tragfähigkeit eines Betriebs, während die Bewertung auf die Ermittlung eines Werts zu einem Stichtag zielt. Beide können sich ergänzen.

ABLAUF

Von der Fragestellung zur belastbaren Betriebsanalyse.

Unser Analyseprozess ist strukturiert und transparent, damit Sie jederzeit wissen, wo wir stehen und was als nächstes kommt.

1

Auftragsklärung & Unterlagen

Wir klären Ihr Ziel und sichten die nötigen Daten.

2

Analyse von
Ertrag & Kosten

Wir prüfen Wirtschaftlichkeit, Kennzahlen und Prozesse.

3

Markt- und Vergleichsmaßstäbe

Wir bewerten die Tragfähigkeit und, wo nötig, die Fremd­üblichkeit.

4

Bericht &
Empfehlungen

Sie erhalten klare Ergebnisse mit konkreten Empfehlungen.

KONTAKT

Das Team des WM Instituts.

Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihrer Betriebsanalyse zu unterstützen.