Schadensermittlung
Schadensermittlungen im Gesundheitswesen – wirtschaftlich fundiert und nachvollziehbar.
Wirtschaftliche Schäden im Gesundheitswesen erfordern eine spezialisierte betriebswirtschaftliche Analyse. Aufgrund der besonderen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind standardisierte Verfahren regelmäßig nicht geeignet, den entstandenen Vermögensschaden sachgerecht zu quantifizieren.
Unser Sachverständigeninstitut erstellt unabhängige Gutachten zur Quantifizierung wirtschaftlicher Schäden für Gerichte, Versicherungen, Rechtsanwälte und private Auftraggeber. Grundlage unserer Arbeit sind anerkannte betriebswirtschaftliche Bewertungsmethoden sowie eine umfassende Analyse der individuellen Ertrags-, Kosten- und Leistungsstruktur der betroffenen Einrichtung.
SCHADENSARTEN
Wann wird ein wirtschaftlicher Schaden quantifiziert?
Die Schadensursache bestimmt die Analysetiefe, und damit oft den methodisch richtigen Bewertungsansatz. Deshalb würdigen wir sie in jedem Gutachten sorgfältig.
Betriebsunterbrechung durch Brand-, Wasser- oder technische Schäden
Brand- und Wasserschäden, aber auch der Ausfall zentraler medizintechnischer Geräte können den Betrieb einer Praxis, eines Zentrums oder einer Klinik vorübergehend vollständig oder teilweise zum Erliegen bringen. Der wirtschaftliche Schaden bemisst sich dabei nicht am entgangenen Umsatz allein, sondern am tatsächlich entgangenen Deckungsbeitrag unter Berücksichtigung fortlaufender Fixkosten.
Wir haben unter anderem einen Wasserschaden bei einem Hernienzentrum beziffert, unter Berücksichtigung von Ausfallzeiten, Wiederanlaufkosten und der Möglichkeit, Patienten kurzfristig umzuplanen oder auszuweichen.
Betriebsbeeinträchtigungen durch behördliche Maßnahmen
Auflagen, Betriebsuntersagungen oder Zulassungsbeschränkungen durch Behörden können den Geschäftsbetrieb einer Einrichtung erheblich beeinträchtigen, ohne dass eine vollständige Betriebsunterbrechung vorliegt. Auch teilweise Leistungsausfälle oder Kapazitätsbeschränkungen sind wirtschaftlich zu quantifizieren.
Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen allgemeinem unternehmerischem Risiko und dem konkret durch die Maßnahme verursachten Schaden – eine Analyse, die fundierte Kenntnis der regulatorischen wie betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge voraussetzt.
Berufsunfähigkeit & unfallbedingter Betriebsausfall
Nach Unfällen oder schweren Erkrankungen stellt sich für niedergelassene Ärzte und andere Heilberufler die Frage nach dem wirtschaftlichen Schaden durch Berufsunfähigkeit. Anders als bei angestellten Arbeitnehmern bemisst sich dieser nicht allein nach einem Einkommensausfall, sondern nach den Auswirkungen auf die nachhaltige Ertragskraft der Praxis.
Zu berücksichtigen sind insbesondere die Möglichkeiten, Leistungsausfälle durch Vertretungen, angestellte Kollegen oder organisatorische Anpassungen zu kompensieren, und die verbleibende Differenz zum ursprünglich zu erwartenden Praxisergebnis. Wir haben unter anderem den Verdienstausfall eines niedergelassenen Kardiologen infolge unverschuldeter, unfallbedingter Berufsunfähigkeit über einen Zeitraum von 25 Jahren beziffert.
Minderung der Erwerbsfähigkeit & Erwerbsquote
Nicht jede gesundheitliche Beeinträchtigung führt zur vollständigen Berufsunfähigkeit. Häufig verbleibt eine Resterwerbsfähigkeit, die sich in einer verminderten Erwerbsquote niederschlägt, etwa durch reduzierte Arbeitszeit, eingeschränkte Leistungsfähigkeit oder den Verzicht auf bestimmte Behandlungsmethoden.
Die wirtschaftliche Bewertung dieser Teilbeeinträchtigung erfordert eine differenzierte Analyse der individuellen Praxis- und Tätigkeitsstruktur, z. B. im Fall des Verdienstausfalls eines Zahnarztes, der nach einem fremdverursachten Verkehrsunfall und anschließender Erkrankung seine Tätigkeit sukzessive wiederaufnahm.
Haftungsfälle & Regressansprüche
Wird eine Einrichtung des Gesundheitswesens durch das Verschulden Dritter wirtschaftlich geschädigt, ist die Bezifferung des Schadens Grundlage für Regressansprüche gegenüber dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung. Dies betrifft sowohl unmittelbare Sachschäden als auch mittelbare Ertragsausfälle.
Unsere Gutachten liefern die wirtschaftliche Grundlage, um Ansprüche gegenüber Versicherungen und Gerichten nachvollziehbar zu belegen und durchzusetzen.
Vertragsverletzungen & Wettbewerbsverstöße
Auch Vertragsverletzungen durch Geschäftspartner können erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen, wenn z. B. ein Vermieter trotz mietvertraglichem Wettbewerbsverbot an eine Konkurrenzpraxis vermietet, oder eine KV-Zulassung vertragswidrig „mitgenommen" wird.
In solchen Fällen ist neben der rechtlichen Bewertung des Vertragsverstoßes vor allem die wirtschaftliche Quantifizierung des daraus entstandenen Schadens gefragt, z.B. des entgangenen Patientenstamms, der Umsatzeinbußen oder des Wertverlusts der betroffenen Praxis. Wir haben unter anderem den wirtschaftlichen Schaden einer Augenarztpraxis durch die vertragswidrige „Mitnahme" einer KV-Zulassung sowie den Schaden einer chirurgischen Praxis durch vertragswidrige Vermietung an eine Konkurrenzpraxis beziffert.
Gerichtliche & außergerichtliche Auseinandersetzungen
Unsere Gutachten dienen sowohl als Grundlage für außergerichtliche Verhandlungen mit Versicherungen und Gegenparteien als auch als gerichtsfestes Beweismittel in Zivilprozessen. Transparente Berechnungsmethoden und nachvollziehbare Herleitungen sind entscheidend für die Überzeugungskraft des Gutachtens.
Auf Wunsch begleiten wir Mandanten und deren Rechtsanwälte auch bei der gerichtlichen Auseinandersetzung.
BESONDERHEITEN BEI HEILBERUFLERN
Weshalb sich der Schaden selbständiger Ärzte von dem eines Arbeitnehmers unterscheidet.
Ein Schwerpunkt liegt in der Bewertung von Betriebsunterbrechungs- und Betriebsbeeinträchtigungsschäden, beispielsweise infolge von Brand- oder Wasserschäden, technischen Ausfällen, behördlichen Maßnahmen oder Haftungsfällen. Ziel ist die nachvollziehbare Ermittlung des tatsächlich entstandenen Vermögensschadens unter Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Verhältnisse.
Darüber hinaus erstellen wir Gutachten zur wirtschaftlichen Bewertung der Berufsunfähigkeit sowie der Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Erwerbsquote von Ärzten und anderen Heilberuflern nach Unfällen oder Erkrankungen. Anders als bei Arbeitnehmern bemisst sich der wirtschaftliche Schaden selbständig tätiger Ärzte nicht allein nach einem Einkommensausfall.
01
Kein reiner Einkommensausfall
Der Schaden selbständiger Ärzte bemisst sich nicht wie bei Arbeitnehmern nach entgangenem Gehalt, sondern nach den Auswirkungen auf die nachhaltige Ertragskraft der Praxis als wirtschaftlicher Einheit.
02
Kompensation durch Vertretung
Leistungsausfälle können durch Vertretungsregelungen oder angestellte Kollegen ganz oder teilweise kompensiert werden, mit unmittelbarer Auswirkung auf die tatsächliche Schadenshöhe.
03
Fortbestehende Fixkosten
Miete, Personal- und Gerätekosten laufen häufig unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Praxisinhabers weiter und mindern den tatsächlichen Schaden nicht automatisch.
04
Regulatorische Rahmenbedingungen
Zulassungsstatus, Kassensitz und Vertretungsregelungen nach Vertragsarztrecht beeinflussen die tatsächliche Schadenshöhe zusätzlich und erfordern spezifische Branchenkenntnis.
ENTSCHEIDEND: NACHHALTIGE ERTRAGSKRAFT
Entscheidend sind vielmehr die Auswirkungen auf die nachhaltige Ertragskraft der Praxis sowie die Möglichkeiten, Leistungsausfälle durch Vertretungen oder organisatorische Maßnahmen zu kompensieren.
METHODIK
Wie wird der wirtschaftliche Schaden ermittelt?
Die Deckungsbeitragsrechnung ermöglicht eine verursachungsgerechte Abgrenzung zwischen variablen und fortbestehenden Fixkosten und bildet damit den tatsächlich entgangenen wirtschaftlichen Erfolg sachgerecht ab.
Entgangener Deckungsbeitrag
Der entgangene Deckungsbeitrag bildet den tatsächlich entgangenen wirtschaftlichen Erfolg im Schadenszeitraum ab, nicht den entgangenen Umsatz allein.
- Entgangener Umsatz im Schadenszeitraum
- Abzüglich ersparter variabler Kosten (Material, variable Personalkosten)
- Nachweis anhand der individuellen Ertrags- und Kostenstruktur
- Berücksichtigung saisonaler und struktureller Schwankungen
Fortbestehende Fixkosten
Kosten, die unabhängig vom Schadensereignis weiterlaufen, mindern den tatsächlichen Schaden nicht automatisch und müssen sorgfältig abgegrenzt werden.
- Miete, Personal mit Kündigungsschutz, Abschreibungen
- Kosten, die trotz Betriebsunterbrechung unvermindert weiterlaufen
- Abgrenzung zum tatsächlichen Vermögensschaden
- Berücksichtigung von Schadensminderungspflichten
ENTSCHEIDEND: VERURSACHUNGSGERECHTE ABGRENZUNG
Aufgrund ihrer hohen Aussagekraft hat sich die Deckungsbeitragsrechnung insbesondere bei Betriebsunterbrechungsschäden im Gesundheitswesen als anerkannte Bewertungsmethode etabliert. Sie verbindet betriebswirtschaftliche Präzision mit einer nachvollziehbaren, justiziablen Dokumentation.
Die Deckungsbeitragsrechnung als anerkannte Bewertungsmethode.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichen Schadens kommt regelmäßig die Deckungsbeitragsrechnung zum Einsatz. Sie ermöglicht eine verursachungsgerechte Abgrenzung zwischen variablen und fortbestehenden Fixkosten und bildet damit den tatsächlich entgangenen wirtschaftlichen Erfolg sachgerecht ab. Aufgrund ihrer hohen Aussagekraft hat sie sich insbesondere bei Betriebsunterbrechungsschäden im Gesundheitswesen als anerkannte Bewertungsmethode etabliert.
01
Analyse der Ist-Situation
Auswertung der historischen Ertrags-, Kosten- und Leistungsstruktur vor Schadenseintritt als Referenzgröße für die hypothetische Entwicklung ohne Schadensereignis.
02
Abgrenzung des Schadenszeitraums
Nachweis der Kausalität zwischen Schadensereignis und wirtschaftlichen Auswirkungen sowie Bestimmung des wirtschaftlich relevanten Zeitraums.
03
Deckungsbeitragsrechnung
Verursachungsgerechte Trennung von variablen und fortbestehenden Fixkosten zur Ermittlung des tatsächlich entgangenen wirtschaftlichen Erfolgs.
04
Schadensminderung & Kompensation
Berücksichtigung von Vertretungsregelungen, organisatorischen Anpassungen und sonstigen schadensmindernden Maßnahmen.
Wie sich der wirtschaftliche Schaden ermittelt.
Jede Position wird kausal dem Schadenereignis zugeordnet und nachvollziehbar hergeleitet.
NACHVOLLZIEHBARE GUTACHTEN
Qualität zeigt sich in der
Nachvollziehbarkeit der Herleitung.
Unsere Gutachten verbinden betriebswirtschaftliche Präzision mit fundierter Branchenkenntnis. Sie zeichnen sich durch transparente Berechnungsmethoden, nachvollziehbare Herleitungen und eine gerichtsfeste Dokumentation aus und schaffen damit eine belastbare Grundlage für außergerichtliche Verhandlungen und justiziable Dokumentation.
Aktuelle Beispiele für Schadensgutachten des WM-Instituts:
- Verdienstausfall eines Zahnarztes durch fremdverursachten Verkehrsunfall und anschließender Krankheit mit sukzessiver Wiederaufnahme seiner Tätigkeit
- Bezifferung des wirtschaftlichen Schadens einer Augenarztpraxis durch vertragswidrige „Mitnahme“ einer KV-Zulassung
- Verdienstausfall eines niedergelassenen Kardiologen aufgrund unverschuldeter, unfallbedingter Berufsunfähigkeit (über einen Zeitraum von 25 Jahren)
- Bezifferung eines Wasserschadens bei einem Hernienzentrum
- Schaden einer chirurgischen Praxis durch Vermietung des Immobilienbesitzers an eine Konkurrenzpraxis trotz mietvertraglichen Wettbewerbsverbots
FAQ
Häufig gestellte Fragen zu
Schadensermittlung.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns – vertraulich und unverbindlich.
Wie wird der wirtschaftliche Schaden ermittelt?
Über die Deckungsbeitragsrechnung als anerkannte Methode: Dem entgangenen Deckungsbeitrag werden die fortbestehenden Fixkosten hinzugerechnet. Jede Position wird kausal dem Schadenereignis zugeordnet und nachvollziehbar hergeleitet.
Warum unterscheidet sich der Schaden selbständiger Ärzte von dem eines Arbeitnehmers?
Weil es sich nicht um einen reinen Einkommensausfall handelt. Fortbestehende Fixkosten, Kompensationsmöglichkeiten durch Vertretung sowie regulatorische Rahmenbedingungen sind gesondert zu würdigen und beeinflussen die Schadenhöhe erheblich.
Welche Schadensarten decken Sie ab?
Unter anderem Betriebsunterbrechungen (etwa durch Brand-, Wasser- oder Technikschäden), behördliche Maßnahmen, Berufsunfähigkeit und unfallbedingten Betriebsausfall, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Haftungsfälle und Regressansprüche sowie Vertragsverletzungen und Wettbewerbsverstöße.
Sind die Gutachten für Versicherer und Gerichte geeignet?
Ja. Die Qualität zeigt sich in der Nachvollziehbarkeit der Herleitung. Die Gutachten bilden eine belastbare Grundlage für die Regulierung und Entscheidungsfindung im jeweiligen Schadensfall.
Welche Unterlagen werden für eine Schadensermittlung benötigt?
In der Regel betriebswirtschaftliche Auswertungen und Jahresabschlüsse sowie Daten zum Zeitraum vor und nach dem Schadenereignis. Die konkret erforderlichen Unterlagen benennen wir im Erstgespräch.
ABLAUF
Von der Schadensmeldung zum belastbaren Gutachten.
Unser Bewertungsprozess ist strukturiert und transparent, damit Sie jederzeit wissen, wo wir stehen und was als nächstes kommt.
1
Schadensmeldung &
Unterlagen
Wir erfassen den Schaden und sichten Ihre Unterlagen.
2
Analyse von
Ist & Soll
Wir vergleichen die tatsächliche mit der schadenfreien Entwicklung.
3
Deckungsbeitrags-
rechnung
Wir berechnen den entgangenen Erfolg verursachungsgerecht.
4
Gutachten &
Begleitung
Sie erhalten ein neutrales Gutachten – auf Wunsch mit Begleitung.
KONTAKT
Das Team des WM Instituts.
Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihrer Schadensermittlung zu unterstützen.