Gestaltung ärztlicher
Kooperatio­nen

Die Ausgestaltung ärztlicher Kooperationen erfordert neben der rechtlichen Zulässigkeit vor allem eine fundierte betriebswirtschaftliche Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen der gewählten Struktur.

Unterschiedliche Kooperationsmodelle führen regelmäßig zu abweichenden Ergebnissen hinsichtlich Vergütungs­systematik, Gewinnverteilung, Investitions­verpflichtungen, Haftungsrisiken sowie der langfristigen Unternehmens­entwicklung. Im Rahmen der Gestaltungs­beratung sind daher die individuellen wirtschaftlichen und persönlichen Interessen der Beteiligten zu analysieren und in ein ausgewogenes Gesamtkonzept zu überführen.

FÜR WEN WIR ARBEITEN

Zwei Seiten, ein Ziel:
eine Kooperation, die trägt.

Praxisinhaber &
Berufsausübungs­­gemeinschaften

Sie planen die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters, die Fusion mit einer anderen Praxis oder die Umwandlung in ein MVZ und benötigen ein wirtschaftlich ausgewogenes Gesamtkonzept.

  • Gesellschafteraufnahme
  • Praxisfusion
  • MVZ-Gründung

Ärztinnen & Ärzte
vor dem Einstieg

Sie steigen in eine bestehende Praxis oder BAG ein, mit oder ohne eigene Zulassung, und wollen faire, wirtschaftlich tragfähige Konditionen aushandeln.

  • Einstiegsverhandlung
  • Zulassungseinbringung
  • Nachfolgeplanung

LEISTUNGS­BAUSTEINE

Unser Beitrag bei der
Gestaltung Ihrer Kooperation

Von der wirtschaftlichen Analyse bis zur vertraglichen Umsetzung, wir begleiten jeden Baustein der Gestaltungsberatung persönlich und mit Branchenkenntnis.

Wirtschaftliche Analyse der Kooperationsstruktur

Unterschiedliche Kooperationsmodelle führen regelmäßig zu abweichenden Ergebnissen hinsichtlich Vergütungssystematik, Gewinnverteilung, Investitionsverpflichtungen, Haftungsrisiken sowie der langfristigen Unternehmensentwicklung.

Im Rahmen der Gestaltungsberatung analysieren wir die individuellen wirtschaftlichen und persönlichen Interessen der Beteiligten und überführen sie in ein ausgewogenes Gesamtkonzept.

Vertragsarztrechtliche Rahmenbedingungen

Zu berücksichtigen sind häufig vertragsarztrechtliche Rahmenbedingungen wie Job-Sharing, die eventuelle Teilung der Zulassung, Sonderbedarfsfragen oder die Einbringung von Vertragsarztzulassungen in eine gemeinsame Gesellschaft.

Wir haben unter anderem die Begründung einer orthopädischen BAG durch Aufnahme einer Gesellschafterin begleitet, die eine eigene Zulassung mitbrachte.

Werteverhältnisse & Verschmelzungsverhältnisse

Wird eine Gesellschaft durch bereits bestehende Praxen begründet, ist es notwendig, die Wertverhältnisse der beteiligten Praxen zu bestimmen, um im Gesellschaftsvertrag die Verschmelzungsverhältnisse sachgerecht festlegen zu können.

Wir haben unter anderem die Verschmelzungsverhältnisse zur Fusion zweier radiologischer Großpraxen ermittelt.

Beitrags- & Break-Even-Analysen für neue Gesellschafter

Beim Eintritt neuer Gesellschafter in eine bestehende Praxis ermitteln wir, welchen wirtschaftlichen Beitrag der Hinzutretende erbringen muss, damit sich die Aufnahme für alle Beteiligten trägt.

Wir haben unter anderem den Break-Even-Mehrumsatz berechnet, den ein hinzutretender Gesellschafter bei einer Praxis für plastisch-ästhetische Medizin erbringen musste.

Steuerliche Aspekte bei Nachfolgeregelungen

Steuerliche Aspekte spielen bei der Gestaltung ärztlicher Kooperationen eine nicht zu unterschätzende Rolle, insbesondere dann, wenn die Kooperation eine Nachfolgeregelung zum Ziel hat. Wir stimmen die wirtschaftliche Gestaltung eng mit den steuerlichen Folgen ab.

Wir haben unter anderem eine 5-jährige Übergangskooperation bei Zahnärzten mit dem Ziel einer Nachfolgeregelung entwickelt.

Gesellschaftliche Konfliktprävention

Zusammen mit Juristen entwickeln wir transparente gesellschaftsvertragliche Regelungen, die typische Konfliktsituationen bereits im Vorfeld berücksichtigen, insbesondere Bestimmungen über die Aufnahme und das Ausscheiden von Gesellschaftern, Wettbewerbsverbote, Entscheidungs- und Stimmrechtsregelungen, Investitionsentscheidungen, Nachfolgeregelungen sowie Bewertungs- und Abfindungsmechanismen.

Durch eine vorausschauende Vertragsgestaltung können spätere Auseinandersetzungen häufig vermieden und die langfristige Stabilität der Kooperation nachhaltig gesichert werden.

RAHMEN­BEDINGUNGEN

Vertragsarztrechtliche Rahmenbedingungen
im Blick.

Bei der Gestaltung ärztlicher Kooperationen sind häufig vertragsarztrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen, die unmittelbar auf die wirtschaftliche Struktur der Kooperation zurückwirken.

01

Job-Sharing

Anstellung oder Beteiligung im Job-Sharing als Zwischenschritt zur eigenen Zulassung, mit Leistungsbegrenzung und Perspektive auf Nachbesetzung.

02

Teilung der Zulassung

Aufteilung eines Vertragsarztsitzes auf mehrere Ärzte mit jeweils hälftigem Versorgungsauftrag und entsprechenden wirtschaftlichen Konsequenzen.

03

Sonderbedarfsfragen

Zusätzliche Zulassungen außerhalb der regulären Bedarfsplanung erfordern eine gesonderte rechtliche und wirtschaftliche Prüfung.

04

Einbringung von Zulassungen

Die Übertragung bestehender Vertrags­arzt­zulassungen in eine gemeinsame Gesellschaft ist ein wesentlicher wert­bestimmender Faktor der Kooperation.

ENTSCHEIDEND: STEUERLICHE ASPEKTE

Darüber hinaus wird es bei der Begründung von Gesellschaften durch bereits bestehende Praxen notwendig, die Wertverhältnisse der Praxen zu bestimmen, um dann im Gesellschaftsvertrag die Verschmelzungsverhältnisse festlegen zu können. Dabei spielen auch steuerliche Aspekte eine nicht zu unterschätzende Rolle, insbesondere wenn es sich um Kooperationen handelt, die eine Nachfolgeregelung zum Ziel haben.

BEWERTUNGS­OBJEKTE

Transparente gesellschaftsvertragliche Regelungen.

Zusammen mit Juristen entwickeln wir transparente gesellschafts­vertragliche Regelungen, die typische Konfliktsituationen bereits im Vorfeld berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere Bestimmungen über die Aufnahme und das Ausscheiden von Gesellschaftern, Wettbewerbs­verbote, Entscheidungs- und Stimmrechts­regelungen, Investitions­entscheidungen, Nachfolge­regelungen sowie Bewertungs- und Abfindungs­mechanismen. Durch eine vorausschauende Vertrags­gestaltung können spätere Auseinander­setzungen häufig vermieden und die langfristige Stabilität der Kooperation nachhaltig gesichert werden.

Aktuelle Beispiele für Beratungsfälle:

  • Entwicklung einer 5-jährigen Übergangskooperation bei Zahnärzten mit dem Ziel einer Nachfolgeregelung
  • Beratung bezüglich des Erwerbs einer zusätzlichen Arztstelle bei einer neurologischen Einzelpraxis
  • Ermittlung der Verschmelzungsverhältnisse zur Fusion zweier radiologischer Großpraxen
  • Berechnung des Break-Even-Mehrumsatzes, den ein hinzutretender Gesellschafter bei einer Praxis für plastisch-ästhetische Medizin erbringen muss
  • Begründung einer orthopädischen BAG durch Aufnahme einer Gesellschafterin, die eine eigene Zulassung mitbringt
  • Entwurf einer transparenten Bewertungs- und Abfindungsklausel für potentielle Gesellschafterwechsel in einer Radiologiepraxis
  • Umwandlung einer gynäkologischen Einzelpraxis in eine MVZ-GmbH

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur
Gestaltung ärztlicher Kooperationen. 

Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns – vertraulich und unverbindlich.

Welche Kooperationsformen begleitet das WM-Institut?

Unter anderem Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Praxisgemeinschaften, Job-Sharing-Modelle sowie Personen- und Kapitalgesellschaften (GbR, Partnerschaftsgesellschaft, GmbH). Jede Form stellt eine eigene wirtschaftliche Kernfrage.

Was ist die wirtschaftliche Kernfrage bei einer Kooperation?

Regelmäßig geht es um die sachgerechte Bewertung der Einlagen, die Gewinnverteilung sowie um Fortführungs- und Abfindungsregelungen. Eine fundierte betriebswirtschaftliche Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen bildet dafür die Grundlage.

Wie beugen Sie Konflikten unter den Beteiligten vor?

Durch belastbare Zahlen und eine daran ausgerichtete Vertragsgestaltung. Klare Regelungen zu Beteiligung, Gewinnverteilung, Ein- und Austritt schaffen Transparenz und vermeiden spätere Auseinandersetzungen.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten?

Maßgeblich sind das Berufs- und Vertragsarztrecht sowie das Antikorruptionsrecht (§§ 299a, 299b StGB). Die wirtschaftliche Gestaltung muss innerhalb dieser Leitplanken tragfähig und rechtssicher sein.

Für wen arbeitet das WM-Sachverständigeninstitut in diesem Bereich?

Für Praxisinhaber und Berufsverbände, die eine Kooperation aufsetzen oder anpassen möchten, sowie für Ärztinnen und Ärzte, die in eine bestehende Struktur eintreten und die wirtschaftlichen Folgen beurteilen lassen wollen.

ABLAUF

Von der Interessenlage zum tragfähigen Gesellschaftsvertrag.

Unser Beratungsprozess ist strukturiert und transparent, damit Sie jederzeit wissen, wo wir stehen und was als nächstes kommt.

1

Interessenanalyse & Unterlagen

Wir klären die Ziele aller Beteiligten und sichten die Unterlagen.

2

Wertermittlung & Strukturentwicklung

Wir bestimmen die Wertverhältnisse und entwickeln ein Modell.

3

Gesellschafts­vertragliche Gestaltung

Wir gestalten mit Juristen klare Regeln für Ein- und Austritt.

4

Umsetzung &
Begleitung

Wir begleiten Verhandlung und Umsetzung – auf Wunsch mit Behörden.

KONTAKT

Das Team des WM Instituts.

Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihrem Bewertungsanliegen zu unterstützen.