Das Sachverständigeninstitut Prof. Dr. Wolfgang Merk wurde 1999 in München gegründet. Seither wurden weit über 2.000 Gutachten zu einer Vielzahl von wirtschaftlichen Fragestellungen im Gesundheitswesen erstellt.
Das Sachverständigeninstitut ist für private Auftraggeber, Gerichte sowie für Institutionen und Verbände in der Gesundheitswirtschaft tätig.
Die Bezeichnung Sachverständiger ist allerdings in Deutschland (noch) nicht rechtlich geschützt. Die Folge: auch Gutachter und Berater, die nicht ausreichend qualifiziert sind, können sich als Sachverständige bezeichnen und auf dem Markt tätig werden. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solch neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position seines Auftraggebers.
Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.
Prof. Dr. Wolfgang Merk ist als einer der wenigen Sachverständigen in Deutschland für das Fachgebiet "Bewertung von Unternehmen und Praxen im Gesundheitswesen, Betriebsanalysen und Betriebsunterbrechungsschäden" öffentlich bestellt und vereidigt (IHK München).