Bewertung von Unternehmen und Praxen
Die Besonderheit einer jeden Unternehmensbewertung erwächst regelmäßig daraus, dass Unternehmen oftmals komplexe Gebilde darstellen. So gibt es zahlreiche betriebswirtschaftliche Teildisziplinen, die im Rahmen einer jeden Unternehmensbewertung sachgerecht erfasst und abgebildet und letztlich zu einem einzigen monetären Wert verdichtet werden müssen. Insbesondere Aspekte der Investitions-, Kapitalmarkt- und Entscheidungstheorie, sowie rechtliche Aspekte sind häufig zu berücksichtigen. Die Unternehmensbewertung wird daher häufig als Königsdisziplin der Betriebswirtschaftslehre bezeichnet.
Unternehmen und Praxen dienen der Einkommenserzielung. In der Betriebswirtschaftlehre herrscht Einigkeit darüber, dass der Wert eines Unternehmens allein aus seiner Eigenschaft abgeleitet wird, finanzielle Überschüsse für die Unternehmenseigner zu erwirtschaften.
Bewertung im Gesundheitswesen
Die Bewertung von Unternehmen und Praxen im Gesundheitswesen erfordert neben der spezifischen Kenntnis der gewählten Bewertungsmethode unbedingt eine tiefgründige Branchenkenntnis. Die Qualität jeder Bewertung hängt maßgeblich von einer plausiblen und nachvollziehbaren Unternehmensplanung ab. Daher muss ein qualifizierter Bewerter die Besonderheiten einer Branche genau kennen und in seine Planung integrieren können.
Bewertungsobjekte
Das Bestellungsgebiet, für das Prof. Dr. Merk öffentlich bestellt und vereidigt ist, beinhaltet die Bewertung von allen Unternehmen und Praxen, die dem Gesundheitswesen zugeordnet werden können, also etwa:
- Arzt- und Zahnarztpraxen
- Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
- Apotheken
- Kliniken und Dentalkliniken
- Rehabilitationseinrichtungen
- Pflegedienste
- Sanitätshäuser
- Augenoptikerbetriebe
- Hörgeräteakustikerbetriebe
- Zahntechniklabore
- Dentaldepots- und Dentalhandelsunternehmen
- Unternehmen der Medizintechnikbranche
- Unternehmen der pharmazeutischen Sektors
- Krankengymnastik-; Logopädie-, Physiotherapiepraxen
- Fitness-Studios
- Tierarztpraxen- und –kliniken
- Ärztliche Verrechnungsstellen
- Sonstige Unternehmen des Gesundheitswesens, z.B. Betreibergesellschaften etc.
Bewertungsanlässe
Unternehmens- und Praxiswerte sind bewertungszweckabhängig. Die Anlässe für eine Bewertung sind vielfätig und bestimmen in entscheidender Weise, wie ein Gutachten aufzubauen und welche Methodik anzuwenden ist.
Als wichtigste Gründe für eine Bewertung sind zu nennen:
- Veräußerung oder Kauf einer Praxis bzw. eines Unternehmens bzw. -anteile
- Aufnahme neuer Gesellschafter
- Bestimmung der Verschmelzungsverhältnisse bei Fusionen
- Bezifferung von Abfindungsansprüchen ausscheidender Gesellschafter
- Familienrechtlicher Zugewinnausgleich (§ 1373 BGB)
- Erbrechtliche Pflichtteilsbestimmungen (§ 2303, § 2311 BGB)
Insbesondere bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) existieren es noch eine Reihe weiterer Bewertungsanlässe, wie z.B. Betriebsaufspaltungen, Umwandlungen, Einzel- und Konzernabschlüsse, Squeeze Out-Vorgänge, übertragende Auflösungen, Delistings etc.
Funktion des Bewerters
Innerhalb der Unternehmensbewertungslehre unterscheidet man drei Funktionen, die von einem Bewerter eingenommen werden können: Die Beratungsfunktion, die Vermittlungsfunktion und die Funktion eines neutralen Gutachters. Prof. Dr. Merk ist von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Bewertung von Unternehmen und Praxen im Gesundheitswesen, Betriebsanalysen und Betriebsunterbrechungsschäden. Durch die öffentliche Bestellung wurden ihm besondere Pflichten auferlegt, so hat er beeidet, dass er die geforderten Gutachten unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen erstatten wird. Aus diesem Grund werden von ihm ausschließlich Bewertungsgutachten aus der Perspektive eines neutralen Gutachters erstellt.
Bewertungsmethoden
In der Literatur finden sich eine Vielzahl von Bewertungsmethoden, davon besitzen die wenigsten jedoch eine ökonomisch fundierte und anerkannte Basis und sind vielmehr vereinfachte Problemlösungsheuristiken als wissenschaftlich akzeptierte Verfahren. In der Regel findet das (modifizierte) Ertragswertverfahren oder die Discounted Cash-Flow-Verfahren Anwendung. Diese basieren auf einem investitionstheoretischen Kalkül und sind sowohl in der Bewertungspraxis als auch in gerichtlichen Verfahren allgemein akzeptiert.
Jedes Bewertungsergebnis wird anhand von Erfahrungswerten vergleichbarer Vergangenheitstransaktionen plausibilisiert, um feststellen zu können, ob der modellbasierte Betrag üblicherweise auch den am Markt erzielbaren Summen entspricht.